Kosten der Rechtsberatung / rechtlichen Vertretung
Die Entgelte für die anwaltliche Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anderweitige Vergütungsabreden, wie z.B. Honorarvereinbarungen, die in Form von Stunden- oder Fallpauschalen getroffen werden, können vereinbart werden.
Beratung
Sofern die Beratung, schriftlicher Rat oder eine Auskunft nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt treffe ich mit Ihnen eine annehmbare Vergütungsvereinbarung. Entscheidend ist der mit der Tätigkeit anfallende Zeitaufwand. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.
Kostenerstattung
In Arbeitsgerichtssachen trägt in der ersten Instanz jeder seine eigenen Kosten, unabhängig davon, ob er den Prozess gewinnt oder verliert. Dieses ist gesetzlich so geregelt worden.
In allen übrigen Zivilsachen trägt die Kosten des Verfahrens, die Partei die den Rechtsstreit verliert. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten anteilig berechnet und im Vergleichsfalle häufig gegeneinander aufgehoben, so dass jeder die eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden.
Bei Ansprüchen auf Zahlung von Schadensersatz - z.B. Verkehrsunfall - sind die Anwaltsgebühren ein Teil des Schadens und sind deswegen vom Schadensverursacher zu tragen.
Bei der Forderungseinziehung (Inkasso) hat der Schuldner die Anwaltsgebühren als Verzugsschaden zu tragen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner sich bei Erteilung des Mandats im Zahlungsverzug befindet.
Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.